Hat die Bauherrschaft das passende Projekt und die entsprechenden Partner gefunden, stellen sich Fragen zum weiteren Vorgehen. Was sind Vorstudien? Worin unterscheiden sie sich von einem Vorprojekt? Wie und wann wird eine Leistung ausgeschrieben und wer wird wann, wie vergütet?
Die Leistungs- und Honorarordnungen (LHO) des SIA klären diese Fragen und weitere. Sie umschreiben die Rechte und Pflichten der jeweiligen Parteien und erläutern deren Aufgaben, Stellungen und die zu erbringenden Leistungen. Zudem enthalten sie Grundlagen zur Ermittlung einer angemessenen Honorierung. Die Ordnungen sind somit das Rückgrat eines von Qualität geprägten Planungs- und Bauprozesses.
Der Leistungsbeschrieb der LHO gliedert die Planung in Phasen, ordnet die Erbringung der Leistungen in ihrer zeitlichen Abfolge und zeigt die Resultate, die beim Phasenabschluss vorliegen müssen. Die Leistungsmodelle aus den Verständigungsnormen SIA 111 und SIA 112 bilden die Prozessgliederungen ab, definieren die zur Verständigung nötigen Begriffe und schlagen Organisationsmodelle vor.
Für Verträge auf Basis der LHO stehen kostenlose Formulare zur Verfügung.
Die Leistungs- und Honorarordnungen SIA 102, SIA 103, SIA 105 und SIA 108 sowie die Leistungsmodelle SIA 111 und SIA 112 befinden sich aktuell in einer umfassenden Revision. Der Abschluss der Revisionen ist für 2022 geplant.