Kontext

Vergabeverfahren

Sobald die Bauherrschaft ihre Bedürfnisse definiert hat, stellt sich die Frage, auf welchem Weg sie passende Partner für ihr Vorhaben findet. Für verschiedene Ausgangslagen gibt es unterschiedliche Wege. Die SIA-Vergabeordnungen zeigen, welches Verfahren sich für die jeweiligen Bedürfnisse eignet, um zum bestmöglichen Resultat zu gelangen.

Der Kostenanteil von Planerleistungen an einem Bauvorhaben ist gering, der eines geeigneten Vergabeverfahrens noch wesentlich geringer. Doch die Auswirkungen der Verfahrens- und Planerwahl auf die Lebenszykluskosten und die Qualität eines Bauwerks sind gewaltig. Grundsätzlich unterscheiden die Vergabeverfahren nach SIA zwischen lösungsorientierten und leistungsorientierten Beschaffungsformen. Während bei ersteren die beste Lösung, sprich das beste Projekt gesucht wird, wird bei letzteren die beste Leistung, sprich die geeignetste Partnerin ausgewählt.

Die bekannteste Beschaffungsform ist der Wettbewerb. Schon im Jahre 1877 hat der SIA dazu das «Reglement für öffentliche Concurrenzen» publiziert. In den Grundzügen – Schutz des Urheberrechts, geregelte Vergütung, Gleichberechtigung und Anonymität – noch immer gleich, regelt heute die SIA 142 Ordnung für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe diese Beschaffungsform. Bewährt hat sich der Wettbewerb insbesondere wegen der grossen Vielfalt an Lösungsmöglichkeiten, unter denen die Bauherrschaft, unterstützt durch eine Jury, ihre Auswahl treffen kann. Ist bei der Lösungsfindung ein Dialog zwischen der Bauherrschaft und den Planenden zwingend erforderlich, so bietet sich ein Studienauftrag nach der Ordnung SIA 143 an. Das ist beispielsweise bei Aufgaben notwendig, bei denen während des Verfahrens erst die Rahmenbedingungen geklärt werden können.

Bietet ein Vorhaben keinen wesentlichen Gestaltungsspielraum bei der Lösungsfindung, so eignen sich Leistungsofferten nach SIA 144 Ordnung für Ingenieur- und Architekturleistungsofferten für die Wahl der geeignetsten Planenden. Für diese Wahl spielt nicht etwa nur der Preis, sondern ganz im Sinne der gesetzlichen Grundlage des Beschaffungswesen, Qualität, Nachhaltigkeit, Innovationswille und weitere Faktoren eine wichtige Rolle.