Ohne Auftraggeberin gibt es kein Projekt. Mit ihrem Bedürfnis initialisiert sie das Vorhaben. Die nachfolgende, umfassende und nicht delegierbare Verantwortung verbleibt bei ihr. Ihr Handeln und die von ihr gewählten Projektorganisationen und -partner sind entscheidend für den Projekterfolg.
Im Jahr 2020 publizierte der SIA erstmals ein Dokument für Bauherrschaften. Die SIA 101 Ordnung für Leistungen der Bauherren beschreibt, was es bedeutet, bauherrschaftlich tätig zu sein und welche Pflichten und Tätigkeiten damit verbunden sind. Die Bauherrschaft initiiert und trägt in allen Belangen die Verantwortung für das Vorhaben, nimmt das Ergebnis eines jeden Planungs- und Bauprozesses entgegen und genehmigt dieses.
Von diesem Grundsatz leiten sich alle Anforderungen an die Bauherrschaft sowie ihre Rechte und Pflichten ab. Ihre erste Aufgabe ist, die ursprünglichen Ideen und Überlegungen weiterzutragen und sie den anderen Akteuren zu vermitteln. Abklärungen nimmt die Bauherrschaft entweder selbst vor oder beauftragt Dritte damit und zieht ihre Schlüsse daraus. Ihre Hauptaufgabe ist, die ihr vorgelegten Entscheidungsgrundlagen, Dokumente und Pläne zu genehmigen.
So wenig Entscheidefällen delegierbar ist, so wenig kann auch die Verantwortung abgetreten werden: Weder in rechtlicher noch ökonomischer Hinsicht und auch nicht hinsichtlich kultureller, sozialer und ökologischer Faktoren.