Liegt ein den Bedürfnissen entsprechendes Bauprojekt vor, folgt die Realisierung. Dazu werden die Leistungen ausgeschrieben und Offerten von Unternehmern eingeholt. Im daraus resultierenden Werkvertrag regelt die Norm SIA 118 die allgemeinen Bedingungen für Bauarbeiten.
Die Anfänge der Norm SIA 118 Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten reichen über hundert Jahre zurück. Das Grundgerüst ist zwischen 1977 bis zur aktuellen Ausgabe 2013 dasselbe geblieben. Unter Mitwirkung der wichtigsten Fachverbände der bauausführenden Branchen, der Planenden und der Bauherrenorganisationen wurde die Norm SIA 118 paritätisch erarbeitet und weiterentwickelt.
Die Norm SIA 118 enthält Regeln betreffend Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen über Bauarbeiten. Sie klärt und definiert die Rechte und Pflichten der Parteien und enthält Regeln in Ergänzung zu den gesetzlichen Bestimmungen. Diese Vertragsnorm wird rechtsverbindlich, wenn die Parteien sie ausdrücklich als Bestandteil ihres Vertrags bezeichnen. Somit ist der Zweck der Norm, allfällige Streitfragen vorab zu vermeiden, die Rollen sowie Verantwortungen zu definieren und so die qualitätsvolle Ausführung zu ermöglichen.